Zulassung

Master Schulische Heilpädagogik

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Für die Zulassung zum Master Schulische Heilpädagogik sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:

Vorbildung

Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Master Schulische Heilpädagogik. Zur Übersicht der formalen Vorbildung (PDF)

Empfehlung: Pädagogische Berufserfahrung

Nach Abschluss einer für die Zulassung anerkannten Ausbildung und bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses empfehlen wir ein Jahr pädagogische Berufserfahrung (Lehrtätigkeit) mit einem Pensum von durchschnittlich 40 Prozent oder mehr zu erlangen. Bitte beachten Sie, dass §5 der Studien- und Prüfungsordnung für den Master Schulische Heilpädagogik geändert wurde. Der Paragraf regelt die Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Berufserfahrung. (Oktober 2022)

Zusatzleistungen

Personen ohne Lehrdiplom, die über einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich verfügen, müssen Zusatzleistungen erbringen. Diese Zusatzleistungen können ab Studienbeginn 2025 parallel zum Master Schulische Heilpädagogik an der HfH erworben werden. Die Neugestaltung der Zusatzleistungen ist in Bearbeitung. Gerne informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.  

Finanzierung Studienplatz

  • Zugang zu einem Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium: Wohnort in einem der Trägerkantone per Anmeldeschluss. Steuerpflichtigkeit seit mind. 1 Jahr per Anmeldeschluss in diesem Kanton (Wohnsitzbestätigung).
  • Zugang zum berufsbegleitenden Studium: Anstellung in einem Trägerkanton per Anmeldeschluss. Die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) muss mit der Anmeldung eingereicht werden.
  • Studieninteressierte aus den Vertragskantonen konsultieren zudem folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.

Sprachkenntnisse

Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

Assessment

Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Das Assessment überprüft die Grundlagen für die Entwicklung der erforderlichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Gilt das Assessment als bestanden, kann die Bewerber:in für die Studienplatzzuteilung berücksichtigt werden.

Richtlinien zum Assessment im Master SHP und Master HFE

Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung vom 21. September 2022 zu den Studiengängen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Zulassungsreglement) verteilt.

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

Jeweils ab 15. Oktober finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart des Folgejahres.

Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Schulische Heilpädagogik einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Ein Bestandteil der Anmeldung ist ein Motivationsschreiben für das Assessment. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Motivationsschreiben.

Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet.