Zulassung
Bachelor Logopädie
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Hochschuladministration
Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung zum Bachelor Logopädie sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung. Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Bachelor Logopädie gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Logopädie. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zur formalen Vorbildung.
Zulassungsverfahren «sur dossier». Individuelle Zugänge zum Bachelor Logopädie für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise sind möglich. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren «sur dossier».
Eine Anmeldung zum Verfahren ist ab 16. Januar 2024 wieder möglich (Anmeldeschluss ist 31. August 2024). Die Kompetenzgespräche werden im Oktober und November 2024 durchgeführt. Bei bestandenem Verfahren ist eine Anmeldung im regulären Aufnahmeverfahren (bis 15. Januar 2025) für den Studienstart im Herbst 2025 möglich. Onlineanmeldung Zulassungsverfahren «sur dossier».
Finanzierung Studienplatz. Voraussetzung ist der Wohnort in einem Träger- oder Vertragskanton (per Anmeldeschluss). Bitte konsultieren Sie zudem folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
Sprachkenntnisse. Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch entsprechen mindestens dem Niveau C2 des GER.
Phoniatrisches Arztzeugnis. Das Phoniatrisches Arztzeugnis (PDF) inkl. ORL- und Stimmstatus darf zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht älter als 3 Monate sein und hat zu bestätigen, dass keine Beeinträchtigung in den Bereichen Gehör, Stimme, Sprech- und Redefähigkeit vorliegt.
Assessment. Bestandteil der Zulassung ist ein Bewerbungsschreiben, welches Ihre Vorstellungen zu Berufsmotivation, Ihr Interesse am Beruf und Arbeitsfeld der Logopädie, Ihre Erwartungen an das Studium sowie Ihre Reflexionsfähigkeit darlegt.
Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung vom 21. September 2022 zu den Studiengängen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Zulassungsreglement) verteilt.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Logopädie einzureichen. Jeweils ab 1. November finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart des Folgejahres. Anmeldeschluss ist der 15.01.
Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet.