Angebote für den Kanton Schaffhausen
Spezielle Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Fachpersonen aus dem Kanton Schaffhausen finden Sie hier.
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Hochschuladministration
Die HfH unterstützt Schulen, Teams und einzelne Fachpersonen aus dem Kanton Schaffhausen mit Angeboten zu folgenden Themen:
Weiterbildung für Lehrpersonen ohne SHP-Ausbildung - Angebot 1: Weiterbildungskurse
Der Kanton Schaffhausen bietet in Kooperation mit der HfH spezielle Weiterbildungskurse für Lehrpersonen, die im sonderpädagogischen Bereich mit ihrer Arbeit neu beginnen oder begonnen haben und bisher keine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik absolviert haben, an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger. Es handelt sich um eine verpflichtende Weiterbildung. Die Lehrpersonen können zwischen den zwei Angebotspaketen eines auswählen.
Angebot 1: Weiterbildungskurse
Es handelt sich hierbei um Weiterbildungskurse (nicht für die modularisierte Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik anerkannt), die mithelfen sollen, Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einstieg in die Praxis der Arbeit als Schulische Heilpädagogik zu schaffen.
Ziele:
- Auseinandersetzung mit der Rolle der Schulischen Heilpädagogin/ des Schulischen Heilpädagogen
- Einführung in zentrale Elemente der Tätigkeit einer Schulischen Heilpädagogin/ des Schulischen Heilpädagogen
- Theorie- und Praxisverknüpfung
- «Starthilfe» beim Neueinstieg in den sonderpädagogischen Bereich
Kosten:
Die Kurskosten werden den Kursteilnehmern durch die HfH direkt in Rechnung gestellt. Die Kurskosten werden dann über die LWB-Stelle mittels des Formulars «Individuelle Weiterbildung» durch die Kursteilnehmer abgerechnet. Der Kostenschlüssel wird durch die LWB-Stelle festgelegt. (In der Regel werden 70% der Kurskosten übernommen.)
Ablauf:
- Gesuch «Individuelle Weiterbildung» (mit Unterschrift der Schulleitung oder des Schulpräsidiums) bei LWB-Stelle des Prorektorates Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH einreichen. Das Formular finden sie hier: Staatsbeitrag Kt. SH
- Gesuch wird durch LWB-Stelle geprüft und zurückgesandt
- Anmeldung direkt bei der HfH. Es gelten die üblichen Teilnahmebedingungen für Kurse an der HfH.
- Nach Beendigung des Kurses die Abrechnung der Kosten mit dem ausgefüllten Rückerstattungsformular bei der LWB-Stelle des Prorektorates Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH einreichen. Das Formular finden sie hier: Staatsbeitrag Kt. SH
Übersicht Kursangebote:
Es sind insgesamt drei Kurse aus dem gesamten Weiterbildungsangebot der HfH und allenfalls der PHSH auszuwählen, vorausgesetzt die Kurse erfüllen die obengenannten Ziel. Folgende Kurse sind als Empfehlung zu verstehen:
- Herausforderndes Verhalten verstehen: Handlungsmöglichekeiten finden
- Update Sonderpädagogik: Konzentrationsstörungen, Motivationsprobleme und Selbstregulation – was tun?
- Förderung bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) durch Förderkonzepte und digitale Medien (Zyklus 2 und 3)
Onlinekurse:
Nähere Informationen finden Sie unter www.hfh.ch/weiterbildungsplaner
Weiterbildung für Lehrpersonen ohne SHP-Ausbildung - Angebot 2: Laufbahnmodell Schulische Heilpädagogik
Der Kanton Schaffhausen bietet in Kooperation mit der HfH spezielle Weiterbildungskurse für Lehrpersonen, die im sonderpädagogischen Bereich mit ihrer Arbeit neu beginnen oder begonnen haben und bisher keine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik absolviert haben, an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger. Es handelt sich um eine verpflichtende Weiterbildung. Die Lehrpersonen können zwischen den zwei Angebotspaketen eines auswählen.
Angebot 2: Laufbahnmodell Schulische Heilpädagogik
Besuch einzelner Module aus dem Master Schulische Heilpädagogik können als Weiterbildungskurse besucht werden. Nach Abschluss der Module wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Bei einer späteren Aufnahme des Masterstudiengangs Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik oder Heilpädagogische Früherziehung werden diese Module als Vorleistungen anerkannt, sofern die semesterweisen Leistungsnachweise (während des Studiums) erfolgreich erfüllt werden.
Insbesondere Lehrkräften, die planen, zu einem späteren Zeitpunkt die Ausbildung als Schulische Heilpädagogin/schulischer Heilpädagoge zu absolvieren, wird folgende Variante empfohlen:
CAS. Wenn Sie für Ihre Laufbahnplanung zertifizierende Angebote anstelle des Besuchs einzelner Module bevorzugen, dann können wir Ihnen auch dazu Möglichkeiten eröffnen. Ein CAS im Laufbahnmodell besteht aus zwei Modulen Master Schulische Heilpädagogik sowie einem dritten, spezifischen CAS-Modul.
Den Link zum Laufbahnmodell finden Sie hier: Laufbahnmodell Schulische Heilpädagogik
Kosten:
Die Kurskosten werden den Kursteilnehmern durch die HfH direkt in Rechnung gestellt. Die Kurskosten werden dann über die LWB-Stelle mittels des Formulars «Individuelle Weiterbildung» durch die Kursteilnehmer abgerechnet. Der Kostenschlüssel wird durch die LWB-Stelle festgelegt. (In der Regel werden 70% der Kurskosten übernommen.)
Ablauf:
- Gesuch «Individuelle Weiterbildung» (mit Unterschrift der Schulleitung oder des Schulpräsidiums) bei LWB-Stelle des Prorektorates Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH einreichen. Das Formular finden sie hier: Staatsbeitrag Kt. SH
- Gesuch wird durch LWB-Stelle geprüft und zurückgesandt
- Anmeldung direkt bei der HfH. Es gelten die üblichen Teilnahmebedingungen für Kurse an der HfH.
- Nach Beendigung des Kurses die Abrechnung der Kosten mit dem ausgefüllten Rückerstattungsformular bei der LWB-Stelle des Prorektorates Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH einreichen Das Formular finden sie hier: Staatsbeitrag Kt. SH
Standortbestimmung zur beruflichen Situation und zu Weiterbildungsmöglichkeiten
Im Kanton Schaffhausen arbeiten zahlreiche Lehrpersonen im sonderpädagogischen Bereich, welche über keine anerkannte Ausbildung für diesen Tätigkeitsbereich verfügen. Die Fachstelle für Sonderpädagogik möchte berufliche Standortbestimmungen für Regellehrpersonen und Lehrpersonen, welche im weitesten Sinne im Bereich Sonderpädagogik bereits arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten, anbieten. Ziel dieser Standortbestimmungen ist es, Weiterbildungsmöglichkeiten - unter Berücksichtigung eigener Berufserfahrungen sowie –ressourcen und bereits besuchter Weiterbildungen – aufzuzeigen. Die Weiterbildungsmöglichkeiten sind jeweils individuell zu bestimmen. Die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Person werden mit einbezogen und die Weiterbildungsvorschläge orientieren sich an den Modulangeboten der HfH mit dem Ziel, wenn möglich einen anerkannten Abschluss nachholen zu können. Der erarbeitete Vorschlag soll mit den einzelnen Personen vorgestellt und diskutiert werden.
Vorgehen
- Anmeldung über PHSH, die diese Anmeldung an die HfH weiterleitet. Eine Kopie geht durch PHSH an Frau Ruth Marxer, ruth.marxer [at] sh.ch, Leiterin der Abteilung Sonderpädagogik, Kanton Schaffhausen.
- Einreichen von Dossier an Kontaktperson HfH mit CV inkl. Ausbildungsnachweisen und Dokumentation von relevanten Weiterbildungen
- Individuelle Terminvereinbarung bei der Kontaktperson: Esther Albertin-Brenzikofer, Dozentin und Supervisorin, HfH, Tel: 044 317 11 87, E-Mail: esther.albertin [at] hfh.ch.
- Individuelle Standortbestimmung zur beruflichen Situation und zu Weiterbildungsmöglichkeiten, Gespräch findet an der HfH statt
- Erhalt von Protokoll mit den wichtigsten Punkten aus dem Gespräch
Dokumente
- Handreichung – Grundlagen zur Umsetzung